Mit der Anmeldung zu den Trainingskursen oder der Vereinbarung von Vortragsveranstaltungen der ISAP werden die folgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen anerkannt.
Die Anmeldung zu Trainingskursen oder die Beauftragung von Trainingskursen hat schriftlich bei der ISAP AG, Robert-Bosch-Str. 1, 44629 Herne zu erfolgen. Die Anmeldung als auch die Anmeldebestätigung kann per Fax oder E-Mail erfolgen. Die ISAP bestätigt die Teilnahme an der bzw. die Durchführung der jeweiligen Trainingskursen. Mit dem Zugang der Bestätigung durch die ISAP kommt der Vertrag zustande. Sollte eine Teilnahme an einer oder die Durchführung eines Trainingskurses nicht möglich sein, teilt die ISAP dieses dem Anfragenden mit.
Beauftragte Trainingsleistungen sind innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung abzurufen. Nach Ablauf dieser Frist ist ISAP zur Berechnung der nicht abgerufenen Dienstleistungen berechtigt. Eine Inanspruchnahme dieser Leistung muss dann innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten nach Rechnungsdatum erfolgen, danach verfällt der Anspruch.
Die Teilnehmerzahl ist aus didaktischen und räumlichen Gründen begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Wir empfehlen dementsprechend eine frühzeitige Anmeldung.
Unsere Trainingskurse werden mit dem jeweils aktuellen Software-Release durchgeführt und beinhalten entsprechende Trainingshandbücher und/oder Dokumentation, sofern schriftlich nicht anders vereinbart. Die Gebühren der Kurse in den Trainingszentren verstehen sich inklusive Pausengetränke und Mittagessen. Jeder Teilnehmer erhält nach Beendigung des Kurses ein Zertifikat. Detaillierte Informationen zu Inhalt und Umfang unserer Trainingskurse bekommen Sie unter www.isap.ag.
Die Zahlung der Teilnahmegebühr wird mit der Bestätigung und/oder Rechnungsstellung der ISAP fällig. Die Teilnahmegebühr ist spätestens bis 8 Tage vor dem Trainingsbeginn auf eines der Konten der ISAP zu überweisen.
Zahlt der Teilnehmer trotz Mahnung nicht, ist die ISAP berechtigt ihn entweder von der Teilnahme an Trainingsprogrammen auszuschließen oder das Training ggf. abzusagen. Die ISAP hat in diesem Fall keine Kostenübernahme für Folgekosten.
Das gleiche gilt für Zahlungen, die länger als 20 Tage im Rückstand sind.
Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Sie können eine bestätigte Anmeldung bis 15 Arbeitstage vor Trainingsbeginn ohne Berechnung stornieren. Erfolgt die Stornierung bis acht Tage vor Beginn eines Kurses, beträgt die Gebühr 50 % des Kurspreises. Danach wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Stornierungen bitten wir grundsätzlich per Post oder Fax an uns zu senden. Falls Sie eine Stornogebühr entrichtet haben, können Sie die entsprechenden Trainingsunterlagen bei uns anfordern.
Die ISAP hat das Recht, aus wichtigen Gründen (insbesondere bei Erkrankung von Dozenten oder bei zu geringer Teilnehmeranzahl) kurzfristig die Veranstaltungen abzusagen. Die ISAP informiert den Teilnehmer hierüber unverzüglich.
Wenn möglich, wird eine Verschiebung bzw. Neuterminierung der Veranstaltung angeboten. In diesem Fall entstehen keine Umbuchungskosten. Bei Nichtinanspruchnahme werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmer wegen Absage, Ausfall und Verlegung von Trainingskursen oder deren terminlicher Verschiebung sind ausgeschlossen. Die Veranstaltungsorte werden von der ISAP mit der Ausschreibung der Kurse bekannt gegeben. ISAP ist berechtigt, den Veranstaltungsort zu verlegen. Der Teilnehmer kann in diesem Fall weder vom Vertrag zurücktreten noch das Entgelt mindern.
Die ISAP ist berechtigt einen Wechsel der Dozenten durchzuführen. Der Teilnehmer kann bei Wechsel der Dozenten und Verschiebungen des Trainingsablaufs weder vom Vertrag zurücktreten noch das Entgelt mindern.
Die ISAP kann Teilnehmer in besonderen Fällen z. B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und Ablauf von der weiteren Teilnahme ausschließen.
Das Recht des AUFTRAGGEBERS, Schadensersatz zu verlangen, wird auf die Fälle
• des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit von ISAP, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,
• des fahrlässigen Verstoßes gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch ISAP, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt.
Bei einem fahrlässigen Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist der Anspruch auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt
Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Soweit Schadenersatzansprüche gegen ISAP, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab Ablieferung der bearbeitenden Vertragsgegenstände.
Für Schäden, die nicht unter Absatz 1 fallen und von der Haftpflichtversicherung dem Haftungsgrund noch nicht abgedeckt sind, haftet ISAP unter Ausschluss entgangenen Gewinns bis zum doppelten Auftragswert, höchstens jedoch bis zur Höhe des jeweiligen Auftragswertes. Diese Haftungsbeschränkung gilt nur dann, wenn der Schaden auf das leicht fahrlässige Verhalten eines Mitarbeiters oder von ISAP zurückzuführen ist und keine vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten) betroffen sind.
Der ISAP übermittelte Daten werden zu Verwaltungszwecken gespeichert. Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Beund Verarbeitung der personenbezogenen Daten für wecke der Trainingsabwicklung sowie der Zusendung späteren Informationsmaterials über Trainingskurse der ISAP einverstanden.
Die in den Trainingskurs eingesetzte Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Software darf weder kopiert noch aus den Trainingsräumen entfernt werden. ISAP übernimmt keinen Schadensersatz, die durch Viren auf kopierten Datenträgern entstehen können. Es dürfen grundsätzlich von den Teilnehmern keine Datenträger auf die Rechner eingespielt werden. Im Falle der Zuwiderhandlung behält sich ISAP die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
Die ausgegebenen Trainingsunterlagen dürfen von dem Teilnehmer weder kopiert noch in sonstiger Weise vervielfältigt werden.
Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Klausel. Die Wirksamkeit von Nebenabreden tritt auch dann ein, wenn ISAP diese gegenüber dem AUFTRAGGEBER schriftlich bestätigt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.
Gerichtsstand und Erfüllungsort für den vollkaufmännischen Verkehr ist Herne. Herne, September 2021